Schonzeiten und Schonmaße ändern sich

Die umfassendsten Änderungen betreffen
§ 11 AVBayFiG: Bei den Bestimmungen
zu Schonzeiten und Schonmaßen
bestand dringend Aktualisierungsbedarf,
nicht zuletzt aufgrund
neuer Erkenntnisse aus der aktualisierten
„Roten Liste und Gesamtartenliste
Bayern – Fische und Rundmäuler“,
die das Bayerische Landesamt für
Umwelt im Juli 2021 veröffentlicht
hat. Nach einer Übergangsfrist gelten
ab 1. Januar 2023 neue und erweiterte,
zum Teil ganzjährige Schonzeiten und
angepasste Schonmaße. Zum Beispiel
sind aufgrund der starken Gefährdung
zukünftig Karausche, Frauennerfling,
Zobel und Steinkrebs ganzjährig
geschont.
Außerdem erfolgt erstmals eine Zuordnung
der Fischarten in bestimmte
Einzugsgebiete im Sinne des § 3 Nr. 13
Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Damit
wird ab Anfang 2023 die Herkunft,
Verbreitung und ökologische Zugehörigkeit
der Fischarten stärker berücksichtigt
sowie die Gewässerschaftung einschließlich Fang und
Besatz von Fischen in den vier in
Bayern vorhandenen Einzugsgebieten
(Donau, Elbe, Rhein und Weser) klarer
geregelt.
Zur besseren Übersichtlichkeit werden
Neunaugen, Fische, Krebse und
Muscheln getrennt und alphabetisch
nach Artnamen aufgelistet sowie die
Fische je nach Schonbestimmungen
in drei Gruppen eingeteilt.
Von den insgesamt 78 Arten, die in
Bayern als heimisch gelten, sind
nun ab 2023 mehr als die Hälfte
ganzjährig geschont. Mehr als ein
Viertel haben Schonbestimmungen,
also Schonzeit und/oder Schonmaß,
und nur etwa ein Fünftel der Arten
ist ohne Schonbestimmungen. Wir
kommen damit unserem Auftrag
zum Fischartenschutz in besonderer
Weise nach.