Schonzeiten und Schonmaße ändern sich Die umfassendsten Änderungen betreffen§ 11 AVBayFiG: Bei den Bestimmungenzu Schonzeiten und Schonmaßenbestand dringend Aktualisierungsbedarf,nicht zuletzt aufgrundneuer Erkenntnisse aus der aktualisierten„Roten Liste und GesamtartenlisteBayern – Fische und Rundmäuler“,die das Bayerische Landesamt fürUmwelt im Juli 2021 veröffentlichthat. Nach einer Übergangsfrist geltenab 1. Januar 2023 neue und erweiterte,zum Teil ganzjährige Schonzeiten undangepasste Schonmaße. Zum Beispielsind aufgrund der starken Gefährdungzukünftig Karausche, Frauennerfling,Zobel und Steinkrebs ganzjähriggeschont.Außerdem erfolgt erstmals eine Zuordnungder Fischarten in bestimmteEinzugsgebiete im Sinne des § 3 Nr. 13Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Damitwird ab Anfang 2023 die Herkunft,Verbreitung und ökologische Zugehörigkeitder Fischarten…

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